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Juden in Gernsbach zwischen 1660 und 1800

In den Gebieten der Markgrafschaft Baden-Baden finden sich Juden erst im späten Mittelalter. Anfang des 16. Jahrhunderts lebten Juden in Bühl, Ettlingen und in Kuppenheim. In der Grafschaft Eberstein tauchen dagegen Juden erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts auf. Dies könnte damit zusammenhängen, dass dieses Gebiet zwei Herren unterstand. Dadurch konnten Minderheiten leicht zwischen die Stühle geraten. Andererseits bot sich auch manchmal die Gelegenheit, Uneinigkeiten der Herren zum eigenen Vorteil auszunutzen. 

Israel, der „Jude von Gernsbach“

„Uns haben Bürgermeister, Gericht und Rath zu Gernsbach beschwerend angebracht, und ... vorgetragen, was großer Nachtheil der gemein Statt bevorstünde, wenn Israel dem Juden der gesuchte Schutz zu Gernsbach verstattet werden sollte.“ So lesen wir in dem Fragment eines Schriftstücks, das bei Renovierungsarbeiten im Alten Rathaus in den 1970er Jahren hinter alten Wandverkleidungen entdeckt wurde. Es handelt sich um ein Schreiben des Speyerer Fürstbischofs Johann Hugo von Orsbeck an seinen herrschaftlichen Vertreter in Gernsbach aus dem Jahr 1684. Den weiteren Inhalt des Briefes kennen wir nicht, aber der Jude Israel wurde offenbar trotz der ablehnenden Haltung der städtischen Organe aufgenommen. Nur der Zeitpunkt steht nicht genau fest.Israel lebte mit seiner Familie wahrscheinlich seit 1676 in dem zur markgräflich-badischen Herrschaft gehörenden Ort Hörden, 1680 wird er als Schutzjude der Markgrafschaft Baden-Baden erwähnt. Da er offenbar nach Gernsbach ziehen wollte, brauchte er die zusätzliche Erlaubnis des Fürstbischof von Speyers, der gemeinsam mit dem Markgrafen von Baden über die Grafschaft Eberstein herrschte. Im Jahr 1683 gab es laut einem Visitationsprotokoll des Bistums Speyer in Gernsbach 174 evangelische, 25 katholische und eine jüdische Familie. Da Israel in den folgenden Jahren als erster und bis zu seinem Tod 1711 auch einziger Schutzjude in Gernsbach immer wieder bezeugt ist, zeigt, dass die fürstbischöflich-speyerische Regierung bei der Aufnahme des Juden Israel in ihren Schutz auf die Bedenken der Stadt keine Rücksicht nahm.

Israel war verheiratet, aber kinderlos. Daher bat er 1699 für seinen Neffen, den Sohn seiner Schwester, ebenfalls mit Namen Israel, um Aufnahme als Schutzjude in Bühl oder Rastatt. Offenbar sah er in Gernsbach für die nachrückende Generation keine großen Chancen. In einem Schreiben an den Markgrafen legt er seine Gründe dar, mit denen er seine Bitte dem Empfänger schmackhaft machen will. Zunächst weist er darauf hin, dass der Neffe „nach erfolgendem Einstigem absterben meine Verlassenschaft Erben würdt“ und als ,zimlich wohl bemittelt“, falls er die Aufnahme in Rastatt erhalte, dort ein Modellhaus errichten werde. Seitdem Markgraf Ludwig Wilhelm 1697 begonnen hatte, Rastatt zur neuen markgräflichen Residenz auszubauen, war seine Regierung bestrebt, die Einwohner durch Gewährung von finanziellen Vorteilen zum Bau modellmäßiger Häuser zu animieren, um ein einheitliches Stadtbild mit dem Schloss als Bezugspunkt zu realisieren. Die Zusage, ein Modellhaus zu errichten, bewog den Markgrafen letztlich, der Bitte Israels nachzukommen, obwohl auch im Fall des Neffen Bedenken in der Rastatter Bevölkerung vorherrschten, die allerdings nach der Quellenlage unklar bleiben. Obwohl Israel die Chancen für Juden in Gernsbach offensichtlich für nicht so gut einstufte, konnte er selbst wirtschaftliche Erfolge erzielen.

Gute Geschäfte trotz schwieriger Bedingungen

1699 verlieh er an Joseph Rübel in Muggensturm 50 Gulden zu einem wöchentlichen Zins von 30 Kreuzer. Rechnet man diesen Zinssatz auf 12 Monate hoch, so ergibt sich ein jährlicher Zinssatz von 48%! Kein Wunder, dass der zuständige Vogt dies als „wucherlichen Contract“ anprangerte. Israel musste nachgeben und den Zinssatz senken. Bei solchen Geschäftspraktiken muss man allerdings bedenken, dass es wahrscheinlich um einen kurzfristigen Kredit mit hohem Risiko ging. Der Geldverleiher musste jederzeit damit rechnen, sein Kapital zu verlieren. Auch hatten Juden aufgrund erhöhter Kosten wie Schutzgeld, zusätzlichen Abgaben und Bevorzugung von Christen im geschäftlichen Leben meistens eine schlechtere Startposition.

Israel trieb mit den verschiedensten Waren Handel. 1692 bat er um die Erlaubnis, in Bühl auf dem Markt sein Sortiment, darunter auch Stoffe, anbieten zu dürfen. Die markgräfliche Regierung genehmigte den Marktbesuch in Bühl gegen eine Abgabe auf zwei Jahre, da Israel sich bereits seit 15 Jahre in markgräflichem Schutz befinde und sein Schutzgeld immer pünktlich bezahlt habe. Auch von den Bühler Gemeindevertretern gab es keinen Protest, offenbar wurden in diesem Fall keine Interessen christlicher Händler verletzt.

1708 übernahm Israel die sogenannte Salz-Admodiation für die Grafschaft Eberstein. Das heißt er hatte für das Ebersteinische Gebiet auf eine bestimmte Zeit das Alleinverkaufsrecht für Salz und musste für dieses Privileg dem Markgrafen eine stattliche Gebühr entrichten. Der Markgraf verdiente so Geld aus einem Monopol, ohne sich um das Geschäft kümmern zu müssen. Der Admodiator musste zusehen, wie er die Gebühr wieder erwirtschaften, beziehungsweise darüber hinaus noch einen Gewinn erzielen konnte. Dies gelang nur, wenn er Salz möglichst preiswert einkaufte, um es zu erträglichen, aber für ihn gewinnbringenden Preisen in den Orten der Grafschaft Eberstein wieder abzusetzen. Dabei hatte er beständig mit dem Versuch der Abnehmer zu kämpfen, sich Salz auf anderen Wegen zu beschaffen, das heißt das Alleinverkaufsrecht zu umgehen. Auf der anderen Seite beschwerten sich die Einwohner der Grafschaft über schlechtes und überteuertes Salz. .Das Geschäft der Admodiation war riskant und brachte dem jeweiligen Inhaber wenig Gegenliebe ein. Für den Markgrafen stellte es dagegen eine bequeme Geldquelle dar. Die Bereitschaft Israels, den Salzvertrieb zu übernehmen, spricht für seine Durchsetzungsfähigkeit und Geschäftstüchtigkeit unter schwierigen Umständen. Die markgräfliche Regierung hatte die Salzadmodiation zuvor etlichen christlichen Kaufleuten angeboten, die aber alle abgelehnt hatten.

1709 übernahm Israel auf zwei Jahre auch die Eisenadmodiation in der gesamten Markgrafschaft für jährlich 400 Gulden. Dabei lieferte er unter anderem die Nägel zum Wiederaufbau der Stiftskirche in Baden-Baden nach der Zerstörung 1689. Beim Vertragsabschluss bezeichnete ihn die badische Hofkammer als „den Juden von Gernsbach“. Israel hatte also einen Ruf über seinen Wohnort hinaus erworben. 1709 wird Israels Vermögen mit 1500 Gulden beziffert, das durchschnittliche Vermögen der Schutzjuden zu dieser Zeit betrug 790 Gulden. In seinem Haus lebten er selbst und seine Frau, daneben noch Familienangehörige und Dienstpersonal. 1689 starb sein Schwiegervater, 1694 ein Diener. Beide ließ der Hausherr auf dem jüdischen Friedhof in Kuppenheim beerdigen. Obwohl die badische Landesregierung für die Beisetzung eines Erwachsenen drei Gulden einzog, verlangten die Gernsbacher Beamten für den Diener 10 und für den Schwiegervater 20 Gulden. Israel legte Beschwerde ein, er scheute sich nicht, zu seinen Lebzeiten seine Rechte zu wahren.

Bei seinem Tod nahm die Willkür der landesherrlichen Beamten wieder ungehindert ihren Lauf: Am 18. August 1711 berichtet der speyerische Vogt an seine Herrschaft: „Vorgestern Sonntag nachts ist Israel der hiesige Schirmsjude nach etlich wöchig ausgestandener Krankheit gestorben.“ Weiter schreibt der speyerische Vogt, er selbst und der badische Vogt hätten sogleich „gestern früh alle mobilia (beweglichen Gegenstände, d. Verf.) versieglen lassen“ und eine „Inventur“ vorgenommen, dies auch wegen der Sorge, „dass wegen seiner (des Verstorbenen, d. Verf.) geführten vielerley und starken Handelschaft sich etwann einige Ausstand ereignen sollte.“ Dies sei unter Protest der Verwandten geschehen. Er, der speyerische Vogt, zweifele nicht, dass „die nachgelassene Wittib von ihrem ansehnlichen Vermögen auch beeden Herrschaften einen convenablen Todesfall zu erlegen haben“ werde. Offenbar wollte man amtlicherseits die erhoffte „Todfall“-Abgabe nicht durch die vorherige Befriedigung etwaiger Gläubiger geschmälert sehen. Die Gernsbacher waren bereits im Mittelalter von der Todfall-Abgabe befreit worden.

Ausbeutung „ohne Scrupel“

Nach dem Tod des Israel wurde 1712 Isaac Lazarus als Schutzjude in Gernsbach aufgenommen. 1724 war er immer noch der einzige jüdische Haushaltsvorstand in Gernsbach. Dennoch beschwerte sich die fürstbischöfliche Regierung im selben Jahr gegenüber ihrem Vogt Caspar Bizberger: „Wir vernehmen mit Verwunderung, dass in Gernsbach viele Juden sein sollen.“ Das jährliche Schutzgeld von 11 Gulden, das der jüdische Haushaltsvorstand für sich und seine Familie zahlte, schien dem Fürstbischof zu niedrig. Dabei musste Isaac Lazarus weitere 11 Gulden für den anderen Landesherren, den Markgrafen von Baden, berappen und an die Stadt Gernsbach nochmal vier Gulden extra abgeben für „Wacht und Frohn“, das heißt für die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen. Das Schutzgeld für den Haushaltsvorstand belief sich also auf 26 Gulden pro Jahr! Doch das schien dem geistlichen Landesherrn zu wenig.

Der seit 1721 amtierende Fürstbischof von Speyer Damian Hugo von Schönborn war bestrebt, sein kriegsgeschädigtes Land wieder zum Blühen zu bringen und nutzte die Juden in seiner Herrschaft rücksichtslos als Geldquelle aus. Seit seinem Amtsantritt mehrten sich die Ermahnungen an seine Beamten, keine Juden ohne Schutzgeldzahlungen in ihren Bezirken zu dulden. Caspar Bitzberger, damals speyerischer Vogt in Gernsbach, hatte der Regierung in Bruchsal auf Druck des Bischofs hin bereits mehrfach  Bericht über die in der Stadt wohnenden Juden erstattet. 1722 hatte er an die speyerische Regierung berichtet, dass „nur ein Jud hier wohne und seinen armen Vatter und Mutter bei sich habe“ und dass dieser Jude namens Isaac Lazarus „Beden gnädigsten Herrschaften Jahrs 22 Gulden und Statt vor Wacht und Frohn 4 Gulden zahle.“ Und da auch Baden nicht mehr fordere, habe auch er, Bitzberger, es bei dieser Summe belassen. „Vatter und Mutter“, das war für die Speyerische Hofkammer in Bruchsal das entscheidende Stichwort! Obwohl die alten Eltern im Haus ihres Sohnes auf dessen Kosten lebten, argumentierte Speyer, sei es „nicht erfindlich, woher des Juden Eltern den herschaftl. Schutz ohne welchen selbe eben so wenig als der Sohn Lazarus selbsten irgendwo stehen können, ohnentgeldlich gegönnet“ sein sollte. Dem Vogt Bitzberger solle mitgeteilt werden, dass „von des Juden Lazari so wohl Vatter und Mutter als von ihm selbsten das herrschaftliche Schutzgeld für beede gemeine Herrschaften nach Eminenz gnädigster Verordnung ohne Scrupel zu erheben“ sei.

Um diesen auch in den Augen des Vogtes offenbar überzogenen Forderungen entgegenzuwirken und auch, um sich selbst vom Vorwurf einer eventuell versäumten Geldeintreibung zu entlasten, schickte Caspar Bitzberger seinem Landesherrn mehrfach detaillierte Berichte, die auch über die wirtschaftlichen Verhältnisse Aufschluss geben. Danach reiste Isaac Lazarus meistens im benachbarten Württemberg und Baden herum „mit seinem kleinen Krähmelein“, was wohl im Sinne von „Krämerwaren“ zu verstehen ist. Daneben werden Häute, Viehhandel und Salz-Admodiation erwähnt. Insgesamt schätzt Bitzberger das Vermögen des Juden auf weniger als 1200 Gulden. An einigen Stellen spielt er dessen Besitz regelrecht herunter, zum Beispiel  durch die Erwähnung, der Jude besitze nichts außer seinem Haus und einem „Stücklein Boden“ zum Anpflanzen von Kraut. Laut Bizberger lebten 1722 in diesem Haus neun Personen: Isaac Lazarus selbst, seine Frau Blümle, seine drei kleinen Töchtern von drei, fünf und sieben Jahren, seine alten Eltern, sein Bruder Hertz Lazarus und eine Magd. 1724 hatte sich die Zahl leicht geändert. Es war ein weiterer Bruder Aaron dazu gekommen sowie ein minderjähriger Junge unbekannter Herkunft. Isaac, so erfahren wir aus Bizbergers Bericht, sei 33 Jahre alt und aus Eisenberg bei Grünstatt gebürtig. Die 28 Jahre alte Blümle komme aus Fort Louis. Vater Lazarus Isaac, 72 Jahre alt, sei ebenfalls in Eisenberg geboren worden, die 70jährige Mutter stamme aus Osthofen bei Worms, die Magd aus Kuppenheim. Der alte Vater sei nach Gernsbach gekommen, weil seine Heimat „durch Kriegszeiten verdorben“ gewesen sei.

Familiärer und religiöser Zusammenhalt

Interessant ist, dass nach den Angaben von Vogt Bitzberger die alten Eltern bereits 12 Jahre zuvor, also im Jahr 1710, als Verwandte von dem verstorbenen Israel aufgenommen worden waren, und dass auch Isaac Lazarus selbst von seinem gestorbenen Verwandten Israel in Gernsbach erzogen worden war. Dies spricht für die Bereitschaft der Juden, in Not geratene Verwandte bei sich aufzunehmen. Durch diese Bereitschaft konnte sich natürlich die Zusammensetzung eines Haushaltes schnell ändern. Die landesherrlichen Behörden interpretierten das häufig als „heimliche“ Einwanderung der Juden und ermahnten ihre Beamten, dagegen vorzugehen.

Auch das Interesse an Bildung und die Bereitschaft, Lehrer bei sich aufzunehmen, machte die Juden in den Augen der Behörden verdächtig. Auf Befehl der Speyerischen Obrigkeit untersagte Caspar Bitzberger 1724 dem Isaac Lazarus, einen Rabbiner oder Schulmeister aufzunehmen. Isaac Lazarus, der diese Entwicklung wahrscheinlich kommen sah, hatte allerdings bereits vier Wochen zuvor den Schulmeister fortgeschickt, der sich mehr als ein halbes Jahr in seinem Haus aufgehalten hatte.

Trotz der Untertreibungen von Vogt Bizberger scheint auch Isaac Lazarus kein armer Mann gewesen zu sein. Als 1721 Markgräfin Sybilla Augusta eine sogenannte Pflastersteuer zur Pflasterung der Straßen der Residenz Rastatt einführte, sollte Isaac Lazarus zunächst 119 Gulden beitragen, wobei der höchste Beitrag des reichsten Juden bei etwa 125 Gulden lag. Daraufhin machte er geltend, dass Speyer ihm die Zahlung an Baden untersagt habe. Der Fürstbischof sah es wahrscheinlich nicht ein, Baden eine Geldquelle zuzugestehen, ohne selbst daran beteiligt zu sein. Ein Beispiel dafür, wie sich die Uneinigkeit der Gemeinherren für die Untertanen positiv auswirken konnte, was allerdings selten vorkam. Um überhaupt etwas zu erhalten, ermäßigte Baden die Steuer auf 40 Gulden.

Auf das Vorhandensein von einigem Vermögen deutet auch die Vorgehensweise der Behörden  bei Isaac Lazarus Tod im Jahr 1728 hin. Der badische Vogt Krieg sollte Inventur machen und „In Sonderheit genau Acht haben, ob sich in dem Sterbehaus nicht etwan verdächtige Sachen, wie es unter der Hand verlauthen, befindlich seyn mögten.“ Man vermutete offenbar in dem Haus Hehlerware oder andere Schätze, eine Behauptung, für die sich keinerlei Beweis fand. Isaacs Wittwe Blümle zog 1729 aus Gernsbach weg, ebenso wie seine beiden Söhne. Nur die Tochter blieb und bat die Landesherren darum, den David Kaufmann aus Untergrombach als Schutzjuden aufzunehmen. In Untergrombach gab es 1745 bereits elf jüdische Familien. Seit 1729 finden wir David Kaufmann als Gernsbacher Schutzjuden neben Herz Lazarus, der seinem Bruder Isaac nach dessen Tod 1728 als Schutzjude nachgefolgt war.

Herz Lazarus und David Kaufmann

In Isaacs Haus war nichts gefunden worden, was auf illegale Tätigkeiten hätte hinweisen können. Der Verdacht unkorrekter wirtschaftlicher Praktiken wurde nun auf seinen Bruder übertragen, ein Grund war schnell gefunden. 1728 berichtet der badische Vogt Krieg, er habe im Vorjahr auf Befehl der Regierung Isaacs Bruder Herz Lazarus die Lieferung von Salz für die Stadt Gernsbach „aufgekündigt“, also den Vertrag über den Salzhandel beendet. Der Jude habe trotz der Kündigung weiterhin Salz geliefert und die Einwohner durch ungünstige Bedingungen übervorteilt. Einen Beweis für diese Behauptung blieb die badische Verwaltung schuldig. Dennoch wollte man Herz Lazarus verhaften und verhören. Die Speyrer Regierung lehnte dieses Vorgehen ab. Da der Jude beiden Herren unterstand, konnte Herz Lazarus nicht verhaftet werden, auf jeden Fall nicht auf dem Gebiet der Grafschaft Eberstein.

Während des polnischen Erbfolgekriegs (1733-1738) verweigerte Herz Lazarus zusammen mit David Kaufmann gegenüber Baden-Baden den Beitrag zur Kriegssteuer. Die beiden beriefen sich dabei – bewährtes Vorgehen - auf die Speyerer Regierung, die ihnen jegliche Zahlung an Baden verboten habe. Darauf drohte die badische Hofkammer den Gernsbacher Juden an, für jedes Überschreiten der Grenze zwischen der Grafschaft Eberstein und den anderen baden-badischen Territorien ein „Passier- und Handelsgeleit“ zu erheben. Als 1737 Herz Lazarus ein totes Kind nach Kuppenheim auf den Friedhof bringen wollte und die fällige Gebühr von eineinhalb Gulden beim Überschreiten der Grenze zwischen Baden-Baden und Eberstein nicht entrichtete, musste er zehn Gulden Strafe zahlen.

1735 sollte die Admodiation für Essig, Tabak und Branntwein in der Grafschaft Eberstein ausgeschrieben werden. Herz Lazarus bot 24 Gulden. Allerdings äußerte die badische Hofkammer gegenüber ihrem Vogt Krieg in Gernsbach Bedenken. Es sei nicht tunlich, Juden den Verkauf von Lebens- und Genussmitteln zu gestatten, da der „angebohrene jüdische Hass und Neyd gegen die Christen“ hier Schaden anrichten könne. Daraufhin schrieb Krieg die Admodiation unter den Christen aus. Erst als niemand Interesse zeigte, kam er doch wieder auf das Angebot von Herz Lazarus zurück.

1737 verhandelten Herz Lazarus und David Kaufmann mit der badischen Hofkammer über die Einrichtung einer „Aschenadmodiation“. Für die Herstellung von Pottasche aus Holzasche wollten sie eine Siederei unter jüdischer Leitung bei Hörden im Amt Gernsbach einrichten. Das Monopol für Sammlung und Verarbeitung der Holzasche sollte ihnen über sechs Jahre hin zustehen. Die badische Hofkammer bewilligte dieses Monopol für 30 Reichstaler jährlich, offenbar aufgrund der niedrigeren Arbeitskosten bei den Juden. Die jüdische Aschensammler bräuchten, so heißt es in einer Quelle, nicht so viel „Eßwar“ und „Rauchtabacc“. Offenbar hatte die Aschenadmodiation aber auf lange Sicht nicht den gewünschten Erfolg, nach einiger Zeit wurde das Monopol durch andere Konkurrenten unterlaufen.

Die Gernsbacher „Judenschul“

Um 1744 lebten nur zwei jüdische Familien in Gernsbach. Ein Hauslehrer lässt sich 1744 in Gernsbach im Haushalt von David Kaufmann und dessen Frau nachweisen. Kaufmann muss zu dieser Zeit minderjährige Kinder gehabt haben. Herz Lazarus war offenbar kinderlos. Der Hauslehrer nahm wahrscheinlich auch die Stellung eines Rabbi, also eines geistlichen Lehrers, ein.

Auch einen Betraum, eine sogenannte „Schul“, muss es bereits gegeben haben. Dort ließ der Speyrer Vogt 1748 den Besitz des nach Muggensturm gezogenen Herz Lazarus beschlagnahmen, darunter eine Thorarolle. Die befand sich später bei David Kaufmann, der badische Vogt Karl Wilhelm Lassolaye bezeichnete sie als „die in die schul gehabte 10 gebott“.

Die Judengasse – kein Ghetto in Gernsbach

Um 1790 stieg die Anzahl der jüdischen Familien dann auf vier. Das lag daran, dass drei Söhne des David Kaufmann eigene Hausstände gründeten. 1762 wurde Isaac, Davids ältester Sohn als Schutzjude aufgenommen, 1765 sein zweitältester Sohn Simon und 1771 sein jüngster Sohn Salomon. Dass sich die jüdische Bevölkerung in der sogenannten Judengasse konzentrierte, lässt sich nicht nachweisen. Ein jüdisches Wohnhaus ist dort nur in einem Fall nachweisbar: 1798 brannte das Haus von Isaac Kaufmann an der Ecke Amtsgasse/heutige Judengasse ab, wie auf einem Plan des Baumeisters Friedrich Weinbrenner vermerkt ist. Allerdings ist der Name „Judengasse“ dort noch nicht vermerkt. Auch in der Volkszählung von 1848 ist von einer „Judengasse“ noch keine Rede. Es ist davon auszugehen, dass dieser Name erst später vergeben wurde. David Kaufmann, 1733 aus Untergrombach zugewandert, ist in einer Liste von 1736 als Eigentümer eines Hauses an der Hofstätte verzeichnet, einem der vornehmsten Wohngebiete. Dessen Sohn Salomon Kaufmann, in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wohl der reichste Jude Gernsbachs, hatte ein Haus in der Amtsgasse kurz vor dem Abzweig der Storrentorstraße (die damals, wie die Judengasse, noch keinen Namen hatte). Daher ist davon auszugehen, dass es  keinen bestimmten Wohnbereich für Juden gab. Wo die ersten jüdischen Einwohner Gernsbachs ihr Zuhause hatten, ist bis dato unbekannt.

Liebe mit Hindernissen

Zwischen 1770 und dem Anfang des 19. Jahrhunderts betrieb ein gewisser Simon Kaufmann einen Handel mit Spezereien (Gewürze, Drogistenwaren, Arzneien) in Gernsbach. Seine drei Jahre jüngere Geliebte Heinricke Friedricke Frieß, mit der er einen Sohn hatte, gehörte der evangelischen Konfession an. Die beiden machen Anfang des 19. Jahrhunderts den Versuch sich trauen zu lassen, allerdings auch mit dem Segen ihrer jeweiligen Religionsbehörden. Während die zivile Ehe von der badischen Landesregierung genehmigt wurde, lehnten sowohl die evangelische Kirchenkommission als auch der Rabbiner von Karlsruhe und die oberste jüdische Behörde in Paris die Verbindung ab.

 

Quellen/Literatur

GLA Ka 203/353 Anweisungen des Hochstifts Speyer an seinen Vogt Bizberger in Gernsbach bezüglich der sich in Gernsbach aufhaltenden Juden 1702-1725

GLA Ka 203/355 Inventarisation des Nachlasses des in Gernsbach verstorbenen Schutzjuden Israel seitens Baden-Baden und des Hochstifts Speyer 1711

GLA Ka 203/354 Erhebung von Taxen für die Überführung der in Gernsbach verstorbenen Juden auf den jüdischen Friedhof nach Kuppenheim

GLA Ka 61/223 HK 2.4 1680, Israel wird als Jude erwähnt

GLA Ka 61/11266, 11267   Visitationsprotokoll

StA Gernsbach GE alt Zu-001 (Schreiben des Bischofs von Speyer mit der Erlaubnis der Niederlassung für Isaac)

 

800 Jahre Gernsbach. Die Geschichte der Stadt, Gernsbach 2019, S. 111 ff. und S. 124 ff.

Günther Mohr, „Neben, mit undt bey Catholischen“. Jüdische Lebenswelten in der Markgrafschaft Baden-Baden 1648-1771, Köln/Weimar/Wien, 2011

 

 

© Cornelia Renger-Zorn 1999-2024
letzte Aktualisierung: 29. Januar 2024

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